Was jetzt zu tun ist.
01
Todesfall melden
Telefonisch oder per Formular — wir begleiten Sie.
02
Unterlagen einreichen
Sterbeurkunde, Trauschein, ggf. Geburtsurkunden.
03
Prüfung & Auszahlung
Wir prüfen den Anspruch und informieren Sie schriftlich.
Was die ZVK Steinmetz für Hinterbliebene leistet.
Checkliste für die Meldung.
Damit wir Ihren Anspruch zügig prüfen können, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit.
Sterbeurkunde
Trauschein / Partnerschaftsurkunde
Geburtsurkunden (Kinder)
Kontoverbindung
Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie uns
Ihr Ansprechpartner · Hinterbliebene
Monika Preus
Hinterbliebene
0611 9771237
Mo–Do 08:00–16:00 · Fr 08:00–14:00
Häufige Fragen Hinterbliebene
Anspruchsberechtigt sind nacheinander der Ehe- oder Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre sowie Waisen bis 27 Jahre, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden. Für das Sterbegeld kommen nacheinander Ehegatte, Kinder und Eltern infrage.

