Die Rentenbeihilfe, die für Ihr Team vorsorgt.
Als Steinmetzbetrieb zahlen Sie tariflich in die ZVK Steinmetz ein. Wir machen die monatliche Meldung so einfach wie möglich — und geben Ihnen Material an die Hand, um Ihren Beschäftigten zu erklären, was sie davon haben.

Die obligatorische Rentenbeihilfe
Fair. Verlässlich. Non-profit.
So funktioniert das System.
01
Betrieb registrieren
Einmalig: Ihren Betrieb bei der ZVK Steinmetz anmelden.
02
Monatlich Bruttolöhne melden
Wiederkehrend: Bruttolöhne über das Meldeportal oder per DATEV.
03
Ihre Beschäftigten profitieren
Ihre Beschäftigten bauen automatisch Rentenansprüche auf.
Die wichtigsten Dinge — Schnell erledigt
Ihre Beschäftigten
Ihr Betrieb
Betrieb anmelden
Einmalige Erstregistrierung bei der ZVK Steinmetz.
Betrieb ummelden
Adresse, Rechtsform oder Inhaber aktualisieren.
Betrieb abmelden
Bei Betriebsaufgabe oder Übergabe.
Bankverbindung ändern
SEPA-Lastschriftmandat anpassen.
Beitragssatz & Formulare
Tabellen, Merkblätter und Downloads für Betriebe.
Zum Weitergeben an Ihre Beschäftigten.
Kontakt aufnehmen
Schreiben Sie uns
Ihr Ansprechpartner · Betriebe
Tanja Geiberger
Meldungen, Beitragsfragen
0611 9771217
Mo–Do 08:00–16:00 · Fr 08:00–14:00
Häufige Fragen Betriebe
Die Beiträge betragen derzeit insgesamt 2,6 % des Bruttolohns (1,4 % Zusatzversorgung, 1,2 % Berufsbildung). Meldung und Zahlung erfolgen bis spätestens zum 15. des Folgemonats; auch ohne Beschäftigte ist eine Nullmeldung abzugeben.
Seit 2020 läuft die Meldung über das Meldeportal (www.zvk-steinmetz-portal.de); alternativ ist die elektronische Übermittlung über DATEV möglich. Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.
