Die Rentenbeihilfe, die für Ihr Team vorsorgt.

Als Steinmetzbetrieb zahlen Sie tariflich in die ZVK Steinmetz ein. Wir machen die monatliche Meldung so einfach wie möglich — und geben Ihnen Material an die Hand, um Ihren Beschäftigten zu erklären, was sie davon haben.

Die obligatorische Rentenbeihilfe
Fair. Verlässlich. Non-profit.

So funktioniert das System.

01
Betrieb registrieren
Einmalig: Ihren Betrieb bei der ZVK Steinmetz anmelden.
02
Monatlich Bruttolöhne melden
Wiederkehrend: Bruttolöhne über das Meldeportal oder per DATEV.
03
Ihre Beschäftigten profitieren
Ihre Beschäftigten bauen automatisch Rentenansprüche auf.
Folgemonat
15.
Stichtag für die Meldung

Meldefrist: Der 15. des Monats.

Melden Sie die Bruttolöhne sowie An- und Abmeldungen Ihrer Beschäftigten jeweils bis zum 15. des Folgemonats über unser Meldeportal oder direkt per DATEV.

Was Sie als Betrieb zahlen
Ca. 1 % vom Bruttolohn
Ein kalkulierbarer, planbarer Beitrag, mit dem Sie Ihr Team langfristig beim Aufbau der Altersvorsorge unterstützen.
0 € Kosten für Ihr Team
Ihre Beschäftigten zahlen keinen Cent dazu — die Rentenbeihilfe ist für sie kostenlos.

Was Sie zahlen — verständlich erklärt.

Sie zahlen einen festen Prozentsatz auf die Bruttolohnsumme Ihrer tariflich Beschäftigten — also auf die Summe aller gemeldeten Bruttolöhne eines Monats.

  • Fester Prozentsatz der monatlichen Bruttolohnsumme
  • Gilt für jeden tariflich Beschäftigten im Betrieb
  • Bequeme Abbuchung per SEPA-Lastschrift
  • Klare, branchenweit einheitliche Beitragssätze

Zum Weitergeben an Ihre Beschäftigten.

Flyer „ZVK für Arbeitnehmer“
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Werkstatt-Plakat A3
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Erklärvideo
Link / QR-Code
Ansehen
222 €Garantierente100 € brutto monatlich ab 25 einzahlen
Stufe 3Zusatzrente ZukunftSteinFreiwillig · steuerbegünstigt
Stufe 2Obligatorische RentenbeihilfeObligatorisch über den Betrieb
Stufe 1Gesetzliche RenteBasisversorgung
Mehr Versorgung im Alter

Machen Sie sich als Arbeitgeber attraktiver. Mit ZukunftStein!

Mit der tariflichen Zusatzrente ZukunftStein bieten Sie Ihrem Team freiwillige Entgeltumwandlung an — ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte, ohne Verwaltungsaufwand und ohne Provision.

  • Starkes Zusatzangebot bei der Gewinnung neuer Beschäftigter
  • Kein Mehraufwand — läuft über das gewohnte Meldeportal
  • Keine Kosten und keine Verpflichtung für den Betrieb
  • Beispiel: 100 € brutto/Monat ab 25 = 222 € Garantie-Rente
Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns

Ihr Ansprechpartner · Betriebe
Tanja Geiberger
Meldungen, Beitragsfragen
0611 9771217
Mo–Do 08:00–16:00 · Fr 08:00–14:00

Häufige Fragen Betriebe

Die Beiträge betragen derzeit insgesamt 2,6 % des Bruttolohns (1,4 % Zusatzversorgung, 1,2 % Berufsbildung). Meldung und Zahlung erfolgen bis spätestens zum 15. des Folgemonats; auch ohne Beschäftigte ist eine Nullmeldung abzugeben.

Seit 2020 läuft die Meldung über das Meldeportal (www.zvk-steinmetz-portal.de); alternativ ist die elektronische Übermittlung über DATEV möglich. Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.